Diese Unterseite ordnet die letzte inhaltliche Änderung des Telemediengesetzes (TMG) zum 1. Januar 2024 ein. Sie stellt keinen zweiten Volltextbaum zum letzten amtlichen TMG-Stand bereit.
BGBl.-Referenz: Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179), geändert durch Artikel 95 des Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436)
Stand: letzte inhaltliche Änderung zum 1. Januar 2024; TMG aufgehoben zum 14. Mai 2024
Der vollständige letzte amtliche TMG-Stand bis zum 13. Mai 2024 wird auf der TMG-Hauptseite dokumentiert. Die letzte eigenständige inhaltliche Änderung vor der Aufhebung betraf nur die § 2 TMG und § 5 TMG. Die eigentliche Aufhebung ist auf der Aufhebungsseite zum 14. Mai 2024 dokumentiert.