Telemediengesetz

Das Telemediengesetz (TMG) wird auf dieser Website in seinem letzten historischen Stand bis zu seinem Außerkrafttreten dokumentiert. Die hier verlinkten Unterseiten enthalten die Vorschriften, die im letzten amtlichen TMG-Stand geführt wurden.

BGBl.-Referenz: Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179), aufgehoben durch Artikel 37 des Gesetzes vom 6. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 149)

Stand: letzter historischer Stand bis zum 13. Mai 2024; aufgehoben mit Wirkung zum 14. Mai 2024 durch Artikel 37 des Gesetzes vom 6. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 149)

Weitere historische Stände: Ergänzend sind auch die Urfassung 2007, der Reformstand 2009, der Reformstand 2010, der Reformstand 2015, der Reformstand 2016, der Reformstand 1. Oktober 2017, der Reformstand 13. Oktober 2017, der Reformstand 2020, der Reformstand 2. April 2021, der Reformstand 1. Dezember 2021, eine Einordnungsseite zur letzten inhaltlichen Aenderung zum 1. Januar 2024 und die Aufhebung zum 14. Mai 2024 dokumentiert.

Die bis zum 30. November 2021 geltenden Datenschutzvorschriften der §§ 11 bis 15a TMG a.F. gehörten nicht mehr zum letzten amtlichen TMG-Stand und werden deshalb hier nicht als Teil des historischen TMG geführt.