Telemediengesetz (TMG) – Aufhebung zum 14. Mai 2024

Diese Unterseite dokumentiert das Außerkrafttreten des Telemediengesetzes (TMG) zum 14. Mai 2024. Es handelt sich nicht um einen weiteren Paragraphenstand, sondern um die rechtliche Zäsur, mit der das TMG als Bundesgesetz aufgehoben wurde.

BGBl.-Referenz: Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179), aufgehoben durch Artikel 37 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 6. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 149)

Stand: TMG außer Kraft seit dem 14. Mai 2024

Die letzte inhaltliche Fassung des TMG ist auf dieser Website als Reformstand 1. Januar 2024 dokumentiert. Der letzte historische Gesamtstand bis zum Ablauf des 13. Mai 2024 bleibt außerdem auf der TMG-Hauptseite verfügbar.

Nachfolgeregelungen: Für die heutige Rechtslage siehe die auf dieser Website dokumentierten Nachfolgeregelungen DDG und TDDDG.