Amtlicher Wortlaut: Diese Unterseite gibt den amtlichen Wortlaut von § 10 TMG im Reformstand ab dem 27. November 2020 wieder.
BGBl.-Referenz: Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze vom 19. November 2020 (BGBl. I S. 2456)
Stand: konsolidierter TMG-Stand ab dem 27. November 2020 nach dem Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze
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