Telemediengesetz (TMG) – Reformstand 2010

Diese Unterseite dokumentiert das Telemediengesetz (TMG) im nächsten wesentlichen Reformstand nach dem Reformstand 2009. Zugrunde gelegt wird der konsolidierte Stand ab dem 5. Juni 2010 nach dem Ersten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes.

BGBl.-Referenz: Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179), geändert durch Artikel 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes vom 31. Mai 2010 (BGBl. I S. 692)

Stand: konsolidierter TMG-Stand ab dem 5. Juni 2010

Die Reform 2010 führte insbesondere den neuen § 2a TMG zum europäischen Sitzland ein und passte die Regelungen in §§ 1 bis 3 TMG an die damals erweiterten Vorgaben für audiovisuelle Mediendienste auf Abruf an. Spätere punktuelle Änderungen, etwa 2015 oder 2016, sind in diesem Stand noch nicht berücksichtigt.